Strafrecht gehört zu den wichtigsten Rechtsgebieten in der Bundesrepublik Deutschland. Bereits seit Beginn der neunziger Jahre liegt die Anzahl der jährlichen Straftaten in Deutschland in etwa gleich, im Schnitt rd. 6 Mio. pro Jahr mit einer bisherigen Spitze im Jahre 1993 mit insgesamt 6,75 Mio. Straftaten. Hierbei reicht die Bandbreite der Straftaten von einfachen Diebstahlsdelikten, die im Übrigen mit knapp 40 % des Aufkommens den größten Anteil darstellen, bis zu Gewaltverbrechen wie Mord und Totschlag, aber auch Steuerstraftaten und Wirtschaftskriminalität. Zwar machten Wirtschaftsdelikte nur etwas mehr als 1 Prozent aller Straftaten aus, der volkswirtschaftliche Schaden hierdurch beläuft sich nach Schätzungen jedoch in Höhe von rd. 4 Milliarden Euro jährlich.

In dieser Erkenntnis wurde der Deutsche Strafverteidiger Verband (DSV) e. V. gegründet. Hierbei verfolgt der Verband in erster Linie zwei Zielsetzungen

  • die Bevölkerung durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Vorträge näher über die Vorschriften des Strafrechts einschließlich aller damit zusammenhängenden Rechtsgebiete, insbesondere auch des Steuerstraf- und Wirtschaftsstrafrechts, Ordnungswidrigkeitenrechts, und ähnlicher Rechtsgebiete, aber auch im Bereich des Strafverfahrensrechts, die Stellung als Beschuldigter und insbesondere den „Opferschutz im Strafverfahren” und der sowohl zum materiellen als auch zum Verfahrensrecht  ergangenen Rechtsprechung zu informieren, sowie
  • eine kompetente und qualifizierte Beratung auf dem Gebiet des Strafrechts für Betroffene durch konsequente Fort- und Weiterbildung unserer  Mitglieder sicherzustellen.

Um eine qualifizierte und fundierte Beratung von Ratsuchenden auf dem Gebiet des Strafrechts zu gewährleisten, hat die Mitgliederversammlung für die Aufnahme als Mitglied in unseren Verband folgende „Mindestvoraussetzungen” für Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte beschlossen:

  • Tätigkeitsschwerpunkt „Strafrecht” allgemein oder „Steuer- und/oder Wirtschaftsstrafrecht”
  • Mindestzulassung drei Jahre
  • Fachanwaltschaft erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung

Zur Fort- und Weiterbildung sind darüber hinaus folgende Fachausschüsse eingerichtet worden, die eine qualifizierte Fortbildung unserer Mitglieder sicherstellen:

  • Fachausschuss I: Strafverfahrensrecht
  • Fachausschuss II: Wirtschafts-, Steuer- und Insolvenzstrafrecht
  • Fachausschuss III: Vermögens- und Betrugsdelikte
  • Fachausschuss IV: Kapitalverbrechen (Mord, Totschlag, Geiselnahme u.a.)
  • Fachausschuss V: Sexualstraftaten
  • Fachausschuss VI: Verkehrsstraf- und OWi-Recht
  • Fachausschuss VII: Betäubungsmittelstrafrecht
  • Fachausschuss VIII: Arztstrafrecht
  • Fachausschuss IX: Strafvollstreckung + Strafvollzug
  • Fachausschuss X: Jugendstrafrecht
  • Fachausschuss XI: Internationales Strafrecht
  • Fachausschuss XII: Verteidigung von Personen mit Migrationshintergrund
  • Fachausschuss XIII: Untersuchungshaft
  • Fachausschuss XIV: Opferanwalt/Nebenklage
  • Fachausschuss XV: Straftaten gegen die öffentliche Ordnung