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Deutscher Strafverteidiger Verband e.V. (DSV) Karl-Ulrich-Str. 3, 67547 Worms Tel: 06241/93800-50 Fax: 06241/93800-58
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6. November 2018
Bereits das Halten eines Mobiltelefons während des Führens eines Fahrzeuges ist ein Verstoß gegen § 23 Abs 1a StVO n.F. Auf den Grund des Haltens kommt es nicht an.
Weitere Informationen: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.juris.d…