Pres­se­mit­tei­lung des BGH vom 05.10.2018, Nr. 165/2018

Ham­bur­ger Ver­ur­tei­lung wegen soge­nann­ter Enkel-Trick-Betrug­s­ta­ten rechtskräftig 

Beschluss vom 24. Sep­tem­ber 2018 – 5 StR 471/18

Das Land­ge­richt Ham­burg hat den heu­te 31 Jah­re alten Ange­klag­ten wegen ban­den- und gewerbs­mä­ßi­gen Betru­ges in 38 Fäl­len – davon in 22 Fäl­len im Ver­such – sowie wegen ver­such­ten Betru­ges in zwei Fäl­len und wegen Bestechung zu einer Gesamt­frei­heits­stra­fe von zwölf Jah­ren und sechs Mona­ten ver­ur­teilt. Zudem hat es die Ein­zie­hung eines Geld­be­trags in Höhe von 117.500 Euro als Wert­er­satz ange­ord­net und drei Geschä­dig­ten Scha­dens­er­satz zugesprochen. 

Nach den Fest­stel­lun­gen der Straf­kam­mer durch­such­te der Ange­klag­te Online-Tele­fon­bü­cher nach Vor­na­men, die dar­auf schlie­ßen lie­ßen, dass es sich bei den Anschlus­s­in­ha­bern um älte­re Per­so­nen han­del­te. Von War­schau aus rief er die 60 bis 94 Jah­re alten Geschä­dig­ten an und ver­such­te, bei die­sen den Ein­druck zu erwe­cken, dass es sich bei ihm um eine nahe­ste­hen­de Per­son han­de­le. Indem er vor­gab, drin­gend für kur­ze Zeit Bar­geld zu benö­ti­gen, ver­such­te der Ange­klag­te, die Geschä­dig­ten ins­be­son­de­re dazu zu brin­gen, hohe Geld­be­trä­ge an von ihm koor­di­nier­te Abho­ler zu über­ge­ben, was in 16 Fäl­len auch gelang. Auf die­se Wei­se erlang­ten der Ange­klag­te und sei­ne Mit­tä­ter Geld­be­trä­ge in Höhe von ins­ge­samt mehr als 260.000 Euro. Zudem bot der Ange­klag­te wäh­rend des Unter­su­chungs­haft­voll­zugs einem Jus­tiz­voll­zugs­be­diens­te­ten einen Geld­be­trag von 300.000 Euro dafür, ihn aus der Unter­su­chungs­haft­an­stalt “her­aus­zu­brin­gen”, was die­ser ablehnte. 

Der 5. (Leip­zi­ger) Straf­se­nat des Bun­des­ge­richts­hofs hat die gegen die­ses Urteil gerich­te­te Revi­si­on des Ange­klag­ten ent­spre­chend dem Antrag des Gene­ral­bun­des­an­walts als offen­sicht­lich unbe­grün­det ver­wor­fen. Das Urteil des Land­ge­richts Ham­burg ist damit rechtskräftig. 

Vor­in­stanz:
Land­ge­richt Ham­burg – Urteil vom 29. Janu­ar 2018 – 603 KLs 12/16 (6500 Js 186/12)

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/recht…