BGH, Beschluss vom 15.04.2021, AZ 4 StR 338/20

Ausgabe: 4-5/2021

Zum Gewahrsam des Bankkunden am Bargeld im Ausgabefach eines Geldautomaten, wenn er den Auszahlungsvorgang durch Einführen seiner Karte und Eingabe der zugehörigen PIN-Nummer ausgelöst hat.

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