Die bio­sta­tis­ti­sche Wahr­schein­lich­keits­be­rech­nung ist in Bezug auf DNA-Ein­zel­spu­ren stan­dar­di­siert, so dass es einer Dar­stel­lung der Anzahl der unter­such­ten Merk­mals­sys­te­me und der Anzahl der dies­be­züg­li­chen Über­ein­stim­mun­gen nicht mehr bedarf. Das Tat­ge­richt genügt den Dar­le­gungs­an­for­de­run­gen, wenn es das Gut­acht­en­er­geb­nis in Form der bio­sta­tis­ti­schen Wahr­schein­lich­keits­aus­sa­ge in nume­ri­scher Form mit­teilt, da die­se die bei­den übri­gen bis­he­ri­gen Anfor­de­run­gen widerspiegelt.

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