Pres­se­mit­tei­lung des Bun­des­ge­richts­hof Nr. 136/2019 vom 21.10.2019

Urteil gegen ehe­ma­li­ge Alten­pfle­ger aus Lam­brecht rechts­kräf­tig. Bun­des­ge­richts­hof bestä­tigt Ver­ur­tei­lun­gen wegen Mor­des und ande­rer Straftaten 

Beschluss vom 5. Sep­tem­ber 2019 – 4 StR 611/18

Das Land­ge­richt Fran­ken­thal (Pfalz) hat­te drei Ange­klag­te wegen Mor­des in einem bzw. zwei Fäl­len, Bei­hil­fe zum Mord sowie einer Viel­zahl wei­te­rer Straf­ta­ten (Miss­hand­lung von Schutz­be­foh­le­nen, gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung, Ver­let­zung des höchst­per­sön­li­chen Lebens­be­reichs durch Bild­auf­nah­men, Dieb­stahl u.a.) jeweils zu einer lebens­lan­gen Frei­heits­stra­fe als Gesamt­stra­fe ver­ur­teilt und fest­ge­stellt, dass ihre Schuld beson­ders schwer wiegt. Alle aus­ge­ur­teil­ten Straf­ta­ten wur­den von den Ange­klag­ten im Zusam­men­hang mit ihrer alten­pfle­ge­ri­schen Tätig­keit in einem Senio­ren­heim in Lam­brecht began­gen. Der 4. Straf­se­nat des Bun­des­ge­richts­hofs hat auf die Revi­sio­nen der Ange­klag­ten das Urteil in eini­gen Rand­punk­ten kor­ri­giert. Die Ver­ur­tei­lun­gen wegen der Tötungs­de­lik­te hat­ten jedoch jeweils Bestand. Nach den hier­zu getrof­fe­nen Fest­stel­lun­gen hat­ten zwei der Ange­klag­ten gemein­sam eine Heim­be­woh­ne­rin getö­tet, indem sie ihr eine Über­do­sis Insu­lin ver­ab­reich­ten und sie spä­ter mit einem Kis­sen erstick­ten. Der drit­te Ange­klag­te bestärk­te sie in ihrem Vor­ha­ben und leis­te­te dadurch Bei­hil­fe. Eine zwei­te Heim­be­woh­ne­rin wur­de von zwei der Ange­klag­ten durch Insu­linin­jek­tio­nen getö­tet. Da sich das erst­in­stanz­li­che Urteil inso­weit als rechts­feh­ler­frei erwie­sen hat, ist es bei allen drei Ange­klag­ten bei den vom Land­ge­richt ver­häng­ten lebens­lan­gen Frei­heits­stra­fen und der Fest­stel­lung der beson­de­ren Schuld­schwe­re ver­blie­ben. Das Ver­fah­ren ist damit rechts­kräf­tig abgeschlossen. 

Vor­in­stanz:
Land­ge­richt Fran­ken­thal (Pfalz) — Urteil vom 26. Juni 2018 – 1 KLs 5220 Js 43075/16

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/recht…