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Deutscher Strafverteidiger Verband e.V. (DSV)
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Verweist das Hauptverhandlungsprotokoll hinsichtlich der Urteilsformel lediglich auf eine Anlage, weist es eine schwerwiegende Lücke auf; es ist deshalb – ungeachtet eines angebrachten Vermerks – als nicht fertig gestellt anzusehen.