OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.04.2022, AZ 1 OLG 2 Ss 70/21

Ausgabe: 1-3/2022

Das Aufbringen einer zu einer pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackung gehörenden GTIN (Global Trade Item Number) nebst Sicherheitsignet auf einem anderen Trägermedium stellt eine Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB) dar, wenn der Täter dadurch die automatisiert erfolgende Erfassung in einem Einweg-Pfandautomaten manipulieren will.

Weitere Informationen: https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/KO…