Richtlinien
des Deutscher Strafverteidiger Verband e. V. (DSV)

Ausgehend von dem Bewusstsein, dass in der Bevölkerung eine gestiegene Nachfrage nach spezialisierter Beratung besteht und die Ratsuchenden heutzutage vermehrt davon ausgehen, dass man bestimmte oder besondere Qualifizierungen eines Beraters auch nach außen hin erkennen kann, hat der Vorstand des Deutscher Strafverteidiger Verband (DSV) e. V. beschlossen, Rechtsanwälten/ -innen die Möglichkeit zu gewähren, nach Vorliegen bestimmter besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse folgende Titel erwerben

  • Zertifizierte/r Verteidiger/-in für Steuerstrafrecht (DSV e. V.)
  • Zertifizierte/r Verteidiger/-in für Jugendstrafrecht (DSV e. V.)
  • Zertifizierte/r Verteidiger/-in für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)
  • Zertifizierte/r Nebenkläger- und Opferschutzvertreter/-in (DSV e. V.)

Zu „Zertifizierten Verteidigern/-innen“ oder zum/zur ” Zertifizierte/r Nebenkläger- und Opferschutzvertreter/-in (DSV e. V.)“ können Personen ernannt werden, die als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind. Die Verleihung des Titels setzt einen entsprechenden Antrag und das Vorliegen besonderer theoretischer und praktischer Erfahrungen auf den vorgenannten Gebieten voraus, die den nachfolgenden Richtlinien entnommen werden können:

DSV Zertifizierungsrichtlinien Stand 02.03.2018

Antrag auf Zertifizierung

Antrag auf Verlängerung der Zertifizierung