Das Straf­recht gehört zu den wich­tigs­ten Rechts­ge­bie­ten in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Bereits seit Beginn der neun­zi­ger Jah­re liegt die Anzahl der jähr­li­chen Straf­ta­ten in Deutsch­land in etwa gleich, im Schnitt rd. 6 Mio. pro Jahr mit einer bis­he­ri­gen Spit­ze im Jah­re 1993 mit ins­ge­samt 6,75 Mio. Straftaten.

Hier­bei reicht die Band­brei­te der Straf­ta­ten von ein­fa­chen Dieb­stahls­de­lik­ten, die im Übri­gen mit knapp 40 % des Auf­kom­mens den größ­ten Anteil dar­stel­len, bis zu Gewalt­ver­bre­chen wie Mord und Tot­schlag, aber auch Steu­er­straf­ta­ten und Wirt­schafts­kri­mi­na­li­tät. Zwar mach­ten Wirt­schafts­de­lik­te nur etwas mehr als 1 Pro­zent aller Straf­ta­ten aus, der volks­wirt­schaft­li­che Scha­den hier­durch beläuft sich nach Schät­zun­gen jedoch in Höhe von rd. 4 Mil­li­ar­den Euro jährlich.

In die­ser Erkennt­nis wur­de der Deut­scher Straf­ver­tei­di­ger Ver­band e. V. (DSV) gegründet.

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