Sie sind auf der Suche nach einem Fach­an­walt für Straf­recht. Hier wer­den Sie fündig.

Der Deut­sche Straf­ver­tei­di­ger Ver­band (DSV) e. V. ist ein Zusam­men­schluss von Fachanwälten/ ‑innen für Straf­recht und ande­ren  Anwälten/ ‑innen, die auf Straf­recht spe­zia­li­siert sind.

Vie­le unse­rer Mit­glie­der sind Fach­an­walt für Straf­recht und seit vie­len Jah­ren im Straf­recht tätig. Vor­aus­set­zung für die Ver­lei­hung des Titels Fach­an­walt für Straf­recht durch die zustän­di­ge Rechts­an­walts­kam­mer ist,

  • dass der zukünf­ti­ge Fach­an­walt für Straf­recht  einen min­des­tens 120 Zeit­stun­den umfas­sen­den Kurs im Straf­recht absolviert,
  • dass der zukünf­ti­ge Fach­an­walt für Straf­recht die dort erwor­be­nen beson­de­ren Kennt­nis­se im Straf­recht durch meh­re­re bestan­de­ne Klau­su­ren im Straf­recht nachweist,
  • dass der zukünf­ti­ge Fach­an­walt für Straf­recht nach­weist, dass er in den letz­ten 3 Jah­ren vor Antrag­stel­lung im Straf­recht min­des­tens 60 Fäl­le, dabei 40 Haupt­ver­hand­lungs­ta­ge vor dem Schöf­fen­ge­richt oder einem über­ge­ord­ne­ten Gericht, bear­bei­tet hat.

Nach § 13 der Fach­an­walts­ord­nung (FAO) sind fol­gen­de beson­de­re Kennt­nis­se nachzuweisen:

§ 13 Nach­zu­wei­sen­de beson­de­re Kennt­nis­se im Straf­recht: Für das Fach­ge­biet Straf­recht sind beson­de­re Kennt­nis­se nach­zu­wei­sen in den Bereichen:

  1. Metho­dik und Recht der Straf­ver­tei­di­gung und Grund­zü­ge der maß­geb­li­chen Hilfswissenschaften,
  2. mate­ri­el­les Straf­recht ein­schließ­lich Jugend‑, Betäubungsmittel‑, Verkehrs‑, Wirt­schafts- und Steuerstrafrecht;
  3. Straf­ver­fah­rens­recht ein­schließ­lich Jugend­straf- und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren sowie Straf­voll­stre­ckungs- und Strafvollzugsrecht.

Die voll­stän­di­ge Fach­an­walts­ord­nung (FAO) per Stand 01.11.2012 fin­den Sie hier Download.

Down­load des “All­ge­mei­nes Mus­ter einer Fall-Lis­te zum Nach­weis der beson­de­ren prak­ti­schen Erfah­run­gen zum Erwerb der Berech­ti­gung, die Bezeich­nung ‘Fach­an­walt für Straf­recht’ ” füh­ren zu dür­fen als PDF-Datei.

Down­load Urteil des Thü­rin­ger Anwalts­ge­richts­hofs vom 21. März 2012, Akten­zei­chen AGH 2/10, als PDF-Datei.