Straf­recht gehört zu den wich­tigs­ten Rechts­ge­bie­ten in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Bereits seit Beginn der neun­zi­ger Jah­re liegt die Anzahl der jähr­li­chen Straf­ta­ten in Deutsch­land in etwa gleich, im Schnitt rd. 6 Mio. pro Jahr mit einer bis­he­ri­gen Spit­ze im Jah­re 1993 mit ins­ge­samt 6,75 Mio. Straf­ta­ten. Hier­bei reicht die Band­brei­te der Straf­ta­ten von ein­fa­chen Dieb­stahls­de­lik­ten, die im Übri­gen mit knapp 40 % des Auf­kom­mens den größ­ten Anteil dar­stel­len, bis zu Gewalt­ver­bre­chen wie Mord und Tot­schlag, aber auch Steu­er­straf­ta­ten und Wirt­schafts­kri­mi­na­li­tät. Zwar mach­ten Wirt­schafts­de­lik­te nur etwas mehr als 1 Pro­zent aller Straf­ta­ten aus, der volks­wirt­schaft­li­che Scha­den hier­durch beläuft sich nach Schät­zun­gen jedoch in Höhe von rd. 4 Mil­li­ar­den Euro jährlich.

In die­ser Erkennt­nis wur­de der Deut­sche Straf­ver­tei­di­ger Ver­band (DSV) e. V. gegrün­det. Hier­bei ver­folgt der Ver­band in ers­ter Linie zwei Zielsetzungen

  • die Bevöl­ke­rung durch Pres­se- und Öffent­lich­keits­ar­beit sowie Vor­trä­ge näher über die Vor­schrif­ten des Straf­rechts ein­schließ­lich aller damit zusam­men­hän­gen­den Rechts­ge­bie­te, ins­be­son­de­re auch des Steu­er­straf- und Wirt­schafts­straf­rechts, Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­rechts, und ähn­li­cher Rechts­ge­bie­te, aber auch im Bereich des Straf­ver­fah­rens­rechts, die Stel­lung als Beschul­dig­ter und ins­be­son­de­re den „Opfer­schutz im Straf­ver­fah­ren” und der sowohl zum mate­ri­el­len als auch zum Ver­fah­rens­recht  ergan­ge­nen Recht­spre­chung zu infor­mie­ren, sowie
  • eine kom­pe­ten­te und qua­li­fi­zier­te Bera­tung auf dem Gebiet des Straf­rechts für Betrof­fe­ne durch kon­se­quen­te Fort- und Wei­ter­bil­dung unse­rer  Mit­glie­der sicherzustellen.

Um eine qua­li­fi­zier­te und fun­dier­te Bera­tung von Rat­su­chen­den auf dem Gebiet des Straf­rechts zu gewähr­leis­ten, hat die Mit­glie­der­ver­samm­lung für die Auf­nah­me als Mit­glied in unse­ren Ver­band fol­gen­de „Min­dest­vor­aus­set­zun­gen” für Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte beschlossen:

  • Tätig­keits­schwer­punkt „Straf­recht” all­ge­mein oder „Steu­er- und/oder Wirtschaftsstrafrecht”
  • Min­dest­zu­las­sung drei Jahre
  • Fach­an­walt­schaft erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung

Zur Fort- und Wei­ter­bil­dung sind dar­über hin­aus fol­gen­de Fach­aus­schüs­se ein­ge­rich­tet wor­den, die eine qua­li­fi­zier­te Fort­bil­dung unse­rer Mit­glie­der sicherstellen:

  • Fach­aus­schuss I: Strafverfahrensrecht
  • Fach­aus­schuss II: Wirtschafts‑, Steu­er- und Insolvenzstrafrecht
  • Fach­aus­schuss III: Ver­mö­gens- und Betrugsdelikte
  • Fach­aus­schuss IV: Kapi­tal­ver­bre­chen (Mord, Tot­schlag, Gei­sel­nah­me u.a.)
  • Fach­aus­schuss V: Sexualstraftaten
  • Fach­aus­schuss VI: Ver­kehrs­straf- und OWi-Recht
  • Fach­aus­schuss VII: Betäubungsmittelstrafrecht
  • Fach­aus­schuss VIII: Arztstrafrecht
  • Fach­aus­schuss IX: Straf­voll­stre­ckung + Strafvollzug
  • Fach­aus­schuss X: Jugendstrafrecht
  • Fach­aus­schuss XI: Inter­na­tio­na­les Strafrecht
  • Fach­aus­schuss XII: Ver­tei­di­gung von Per­so­nen mit Migrationshintergrund
  • Fach­aus­schuss XIII: Untersuchungshaft
  • Fach­aus­schuss XIV: Opferanwalt/Nebenklage
  • Fach­aus­schuss XV: Straf­ta­ten gegen die öffent­li­che Ordnung