BGH, Beschluss vom 20.05.2021, AZ 5 StR 371/20

Ausgabe: 4-5/2021

Zur Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung in Fällen, in denen der Käufe rvon Betäubungsmitteln gegen den Verkäufer die Zahlung von Wechselgeld mit Nötigungsmitteln durchzusetzen sucht.

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