BGH, Beschluss vom 18.01.2023, AZ 3 StR 64/22

Ausgabe: 01-02/2023

Eine Inlandstat im Sinne der §§ 3, 9 StGB ist nicht allein tatbestandsbezogen zu verstehen, sondern umfasst regelmäßig die im Rahmen desselben Lebensvorgangs verwirklichten Delikte und führt auch für diese zur Anwendung deutschen Strafrechts.

Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…