BGH, Beschluss vom 20.10.2025, AZ 6 StR 390/25
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, Nr. 192/2025, vom 20.10.2025
Verurteilung wegen Mordes im hannoverschen Stadtwald Eilenriede rechtskräftig
Beschluss vom 8. Oktober 2025 – 6 StR 390/25
Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hannover vom 28. Mai 2025 verworfen, durch das dieser wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.
Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte im Juli 2021 den in den Sommermonaten im hannoverschen Stadtwald Eilenriede lebenden Geschädigten mit mindestens elf Messerstichen, weil er die idyllische Atmosphäre durch diesen als gestört empfand. Im November 2024 stellte sich der Angeklagte der Polizei und gestand die bis dahin ungeklärte Tat. Das Schwurgericht hat das Mordmerkmal der Heimtücke als verwirklicht angesehen.
Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von dem Angeklagten erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Hannover – Urteil vom 28. Mai 2025 – 39 Ks 1912 Js 65099/21 (1/25)
Maßgebliche Vorschrift:
§ 211 Strafgesetzbuch (StGB) – Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
(…) heimtückisch (…)
einen Menschen tötet.
Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…