BGH, Beschluss vom 11.11.2025, AZ 2 StR 174/25
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, Nr. 207/2025, vom 11.11.2025
Urteil gegen Brandstifter aus Südhessen rechtskräftig
Beschluss vom 6. Oktober 2025 – 2 StR 174/25
Das Landgericht hat zwei im Tatzeitraum 23- bzw. 24-jährige Angeklagte wegen versuchter und vollendeter Brandstiftung in 25 Fällen und Sachbeschädigung in 20 Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen von acht Jahren bzw. neun Jahren und drei Monaten und einen weiteren, im Tatzeitraum 21-jährigen Angeklagten wegen versuchter und vollendeter Brandstiftung in acht Fällen und Sachbeschädigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt; im Übrigen hat es die Angeklagten freigesprochen. Einen vierten Angeklagten hat das Landgericht unter Freispruch im Übrigen zu einer zur Bewährung ausgesetzten Einheitsjugendstrafe verurteilt; dessen Verurteilung ist bereits rechtskräftig.
Nach den Feststellungen legten die Angeklagten in wechselnder Besetzung in der Zeit zwischen Dezember 2022 und Mai 2023 an unterschiedlichen Orten in Südhessen Brände. Neben Thuja-Hecken, Altkleider- und Müllcontainern, Holzstapeln, Strohballen und Kraftfahrzeugen steckten die Angeklagten schließlich Gebäude und Gebäudeteile, in denen sich u.a. auch landwirtschaftliches Gerät befand, eine Hühnerfarm, eine Papierfabrik sowie eine im Bau befindliche Unterkunft für Geflüchtete in Roßdorf in Brand. Sie verursachten damit Schäden in Höhe von rund vier Millionen Euro.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil gerichteten Revisionen der verbleibenden drei Angeklagten nach einer Verfahrensbeschränkung hinsichtlich eines Falles der Brandstiftung und dem Wegfall der dafür jeweils festgesetzten Einzelfreiheitsstrafen als unbegründet verworfen; die jeweiligen Gesamtfreiheitsstrafen hat er vor dem Hintergrund der Vielzahl verbleibender mehrjähriger Einzelfreiheitsstrafen bestehen lassen. Damit ist das Urteil insgesamt rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Darmstadt – Urteil vom 6. November 2024 – 10 KLs 500 Js 25237/23 (9/23)
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