BGH, Beschluss vom 23.02.2026, AZ 4 StR 399/25
Urteil des Landgerichts Siegen vom 11. März 2025 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern rechtskräftig
Pressemitteilung des Bundesgerichtshof vom 23.02.2026, Nr. 035/2026
Beschluss vom 10. Februar 2026 – 4 StR 399/25
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Siegen vom 11. März 2025 verworfen.
Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.
Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte Überprüfung des Urteils durch den 4. Strafsenat hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des Landgerichts Siegen ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Siegen – 55 KLs – 43 Js 578-29/24 – Urteil vom 11. März 2025
Weitere Informationen: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pre…