Zur Zueignungsabsicht beim Diebstahl, wenn der Täter Pfandleergut entwen-det, um es gegen Auskehrung des Pfandbetrages in das Pfandsystem zurückzugeben.

Weitere Informationen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=1&nr=89030&pos=36&anz=506