Selbstgeldwäsche durch Einzahlung auf ein für den Täter geführtes Bankkonto.

Weitere Informationen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=7&nr=91118&pos=222&anz=502