Pressemitteilung des OLG Köln vom 16.05.2019

Oberlandesgericht Köln: Geiselnahme vom Kölner Hauptbahnhof – Untersuchungshaft des Beschuldigten wird für die Dauer von sechs Monaten unterbrochen

Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln hat mit Beschluss vom 16.05.2019 (2 Ws 60/19) entschieden, dass die Untersuchungshaft des mutmaßlichen Geiselnehmers vom Kölner Hauptbahnhof in den nächsten Wochen für die Dauer von sechs Monaten zur Behandlung in einer neurologischen Fachklinik unterbrochen wird.

Der Entscheidung liegt im Wesentlichen zu Grunde, dass der Beschuldigte nach der übereinstimmenden Einschätzung der Sachverständigen und behandelnden Ärzte aktuell nicht verhandlungsfähig ist. Er hatte beim Polizeizugriff u.a. eine Steckschussverletzung am Kopf erlitten. Derzeit ist er vollständig pflegebedürftig und nicht in der Lage, sich selbständig fortzubewegen und alleine zu versorgen.

Die Sachverständigen und behandelnden Ärzte halten es jedoch für möglich, dass sich die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten bei einer frührehabilitativen neurologischen Behandlung in einer Spezialklinik außerhalb des Justizvollzugs wiederherstellen lässt. Vor diesem Hintergrund wird die Untersuchungshaft in den nächsten Wochen für die Dauer von sechs Monaten unterbrochen, damit der Beschuldigte nahtlos in eine geeignete Klinik überführt werden kann. Eine Aufnahme des Beschuldigten unter der Bedingung der Bewachung hatten die in Frage kommenden Kliniken zuvor abgelehnt.

Aus der Sicht des Senats bestehen derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass von dem Beschuldigten trotz seines Gesundheitszustands eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen könnte.

Gegen Ende der sechsmonatigen Unterbrechung wird erneut über den Bestand und den Vollzug des Haftbefehls entschieden.

Gegen die Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht vorgesehen.

Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 16.05.2019 – 2 Ws 60/19

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