Ober­lan­des­ge­richt Karls­ru­he, Beschluss vom 13.2.2018 — 2 Ws 5/18:

Vor dem Land­ge­richt Frei­burg muss sich ein 58-jäh­ri­ger Kri­mi­nal­be­am­ter wegen zahl­rei­cher Vor­wür­fe der Bestech­lich­keit, Ver­let­zung von Pri­vat- und Dienst­ge­heim­nis­sen, Straf­ver­ei­te­lung im Amt, Urkun­den­fäl­schung, Betrug und Heh­le­rei ver­ant­wor­ten. Die Haupt­ver­hand­lung läuft seit Anfang Mai 2017.

Auf die Beschwer­de des Ange­klag­ten hat der 2. Straf­se­nat des Ober­lan­des­ge­richts Karls­ru­he mit Beschluss vom heu­ti­gen Tag den gegen ihn bestehen­den Haft­be­fehl auf­ge­ho­ben und die Frei­las­sung angeordnet.

Nach der Bewer­tung des Senats besteht zwar wei­ter­hin eine gro­ße Wahr­schein­lich­keit der Ver­ur­tei­lung und Flucht­ge­fahr. Das Ver­fah­ren ist jedoch nicht mit der ange­sichts einer bereits ein Jahr und acht Mona­te andau­ern­den Inhaf­tie­rung gebo­te­nen Beschleu­ni­gung geführt wor­den. Dem ver­fas­sungs­recht­li­chen Erfor­der­nis einer umgrei­fen­den Haupt­ver­hand­lungs­pla­nung mit mehr als nur einem durch­schnitt­li­chen Haupt­ver­hand­lungs­tag in der Woche wur­de nicht Genü­ge getan. Auch bei Außer­acht­las­sung von Unter­bre­chun­gen durch urlaubs­be­ding­te Ver­hin­de­run­gen am Ver­fah­ren Betei­lig­ter wur­de nur eine Sit­zungs­dich­te von 0,94 Ver­hand­lungs­ta­gen pro Woche erreicht. Die Ursa­che hier­für hat der Senat neben einer gene­rell hohen Belas­tung der Straf­kam­mer in einer unge­nü­gend vor­aus­schau­en­den Ver­hand­lungs­pla­nung gesehen.

Die Frei­las­sung des Ange­klag­ten steht einer Fort­füh­rung der Haupt­ver­hand­lung nicht entgegen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: http://www.olg-karlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/Angeklagter+Polizist+kommt+frei/?LISTPAGE=1149727