BGH, Beschluss vom 01.06.2022, AZ 3 StR 89/22

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, Nr. 76/2022, vom 01.06.2022

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung einer IS-Rückkehrerin

Beschluss vom 3. Mai 2022 – 3 StR 89/22

Der Bundesgerichtshof hat die Revision einer nach Syrien zur terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ ausgereisten IS-Anhängerin gegen ihre Verurteilung durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verworfen.

Das Oberlandesgericht hat die Angeklagte wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in neun Fällen, davon in sechs Fällen in Tateinheit mit einem Kriegsverbrechen gegen Eigentum oder sonstige Rechte sowie in zwei weiteren Fällen in Tateinheit mit dem Erwerb der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe ohne Genehmigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen konvertierte die Angeklagte 2009 zum Islam. Sie nahm in der Folgezeit eine radikal-islamistische Grundhaltung ein und bewegte sich in der salafistischen Szene im Rhein-Main-Gebiet. Im Juni 2014 reiste die damals 25 Jahre alte Angeklagte mit ihrem Lebensgefährten nach Syrien aus, wo sich beide der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ anschlossen. Während ihr Partner für den IS als Kämpfer tätig wurde, führte die Angeklagte den gemeinsamen Haushalt und beteiligte sich an Chatgruppen, in denen in Deutschland befindliche Frauen zu einem Anschluss an den IS motiviert wurden. Gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten bezog die Angeklagte während ihres Aufenthaltes im Herrschaftsgebiet des IS in sechs Fällen Wohnungen von Personen, die vor der Vereinigung geflohen waren, und nahm so Eigentum in Gegnerschaft zum IS stehender Personen in Besitz. Zudem erhielt sie von ihrem Lebensgefährten in zwei Fällen Maschinengewehre „Kalaschnikow AK 47“, die sie mit sich führte, um erforderlichenfalls Angriffe gegen sich oder den IS abzuwehren.

2016 verließ die Angeklagte das IS-Gebiet und hielt sich bis zu ihrer Rückkehr nach Deutschland im Oktober 2020 in einem der Herrschaft der FSA unterliegenden Landesteil Syriens auf. Während dieser Zeit verfasste sie mit journalistischer Hilfe das autobiografische Buch „Maryam A.: Mein Leben im Kalifat – Eine deutsche IS-Aussteigerin erzählt“.

Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat die Angeklagte Revision eingelegt, mit der sie sachlichrechtliche Mängel geltend gemacht hat.

Die revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils durch den nach der Geschäftsverteilung des Bundesgerichtshofs für Staatsschutzsachen zuständigen 3. Strafsenat hat keinen Rechtsfehler ergeben. Mit der Entscheidung des Senats ist das Urteil rechtskräftig.

Vorinstanz:
OLG Frankfurt am Main 5 – 2 OJs 29/20 – 1/21 – Urteil vom 29. Oktober 2021

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