BGH, Beschluss vom 08.06.2022, AZ 4 StR 83/22

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, Nr. 84/2022, vom 08.06.2022

Bundesgerichtshof verwirft Revision eines Arztes gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld

Beschluss vom 12. Mai 2022 – 4 StR 83/22

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld verworfen.

Das Landgericht hat den 43 Jahre alten Angeklagten unter anderem wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und wegen schweren sexuellen Übergriffs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt und ein lebenslanges Berufsverbot verhängt.

Nach den Urteilsfeststellungen verabreichte der als Anästhesist in einem Krankenhaus angestellte Angeklagte Patientinnen, die sich einer Operation unterzogen hatten, anstelle eines Schmerzmittels ein sedierendes Mittel und nahm nach Eintritt massiver Benommenheit sexuelle Handlungen an ihnen vor.

Die Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Das Urteil des Landgerichts Bielefeld ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld – Urteil vom 30. September 2021 – 02 KLs 6/21 566 Js 3077/20

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