BGH, Beschluss vom 15.08.2023, AZ 6 StR 299/23

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, Nr. 138/2023, vom 15.08.2023

Doppelmord von Mistelbach – Urteil des Landgerichts Bayreuth rechtskräftig

Beschluss vom 9. August 2023 – 6 StR 299/23

Das Landgericht Bayreuth hat die Angeklagten F. und H. wegen Mordes zu langjährigen Jugendstrafen verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts wohnte der damals 18-jährige Angeklagte F. seit Dezember 2021 im Haus der Eltern seiner damals 16-jährigen Freundin, der Mitangeklagten H. Diese empfand einen übersteigerten Hass auf ihre Eltern. Auf ihre Initiative kamen beide Angeklagten Anfang 2022 überein, die Eltern der H. zu töten. Die Angeklagte H. wusste, dass F. aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur leicht beeinflussbar war und alles für sie tun würde. Sie hatte ihm vorgespiegelt, dass sie und ihr 14-jähriger Bruder von ihren Eltern schlecht behandelt würden und der Tod der Eltern der einzige Ausweg sei. In der Nacht auf den 9. Januar 2022 tötete der von H. zuvor mit Maske, Stirnlampe und Handschuhen ausgestattete F. entsprechend dem gemeinsamen Tatplan die schlafenden Eltern seiner Freundin mit zahlreichen Messerstichen. Als der 14-jährige Bruder durch die Schreie der Mutter erwachte und vor seine Zimmertür trat, hinderte die Angeklagte H. ihn daran, einen Notruf abzusetzen. Die beiden Angeklagten flüchteten aus dem Haus und ließen die drei jüngeren Geschwister zurück.

Das Landgericht hat den Angeklagten F. unter Anwendung von Jugendstrafrecht des Heimtückemordes in zwei Fällen schuldig gesprochen und wegen der besonderen Schwere der Schuld auf eine Jugendstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten erkannt. Die Angeklagte H. hat es wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt und neben dem Mordmerkmal der Heimtücke dasjenige der niedrigen Beweggründe bejaht.

Die durch die Revisionen beider Angeklagten veranlasste Überprüfung des Urteils durch den 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Das Verfahren vor dem Landgericht ist rechtsfehlerfrei geführt worden. Die von ihm getroffenen Feststellungen tragen den Schuldspruch. Der Strafausspruch ist ebenfalls nicht zu beanstanden.

Das Urteil des Landgerichts Bayreuth ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:
Landgericht Bayreuth – Urteil vom 23. Januar 2023 – 1 KLs 111 Js 206/22 jug

Vorschriften aus dem StGB:

§ 211 StGB Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder … ,
einen Menschen tötet.

§ 25 StGB Täterschaft
(1) …
(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).

Vorschriften aus dem JGG:

§ 1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
(1) …
(2) Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist.
(3) …

§ 105 JGG Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende
(1) …
(2) …
(3) 1Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt zehn Jahre. 2Handelt es sich bei der Tat um Mord und reicht das Höchstmaß nach Satz 1 wegen der besonderen Schwere der Schuld nicht aus, so ist das Höchstmaß 15 Jahre.

Weitere Informationen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/recht…