Eine „Ent­schei­dung über die Anord­nung des Ver­falls und des Ver­falls von Wer­ter­satz“ im Sin­ne von Art. 316h Satz 2 EGStGB ist auch das nicht begrün­de­te Unter­blei­ben der Anord­nung einer die­ser Maß­nah­men in einem tat­rich­ter­li­chen Urteil.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=83083&pos=3&anz=451