LG Braun­schweig, Beschluss vom 28.07.2020, AZ 16 KLs 406 Js 59398/16 (85/19)

Pres­se­mit­tei­lung des Land­ge­richt Braun­schweig vom 28.07.2020

Eröff­nung des Haupt­ver­fah­rens gegen vier VW-Mana­ger/­Vor­stands­mit­glie­der wegen des Ver­dachts der Untreue

Das Land­ge­richt eröff­net das Haupt­ver­fah­ren gegen vier VW-Mana­ger/­Vor­stands­mit­glie­der wegen des Untreue­ver­dachts im Zusam­men­hang mit der Ver­gü­tung von Betriebsratsmitgliedern

Mit Beschluss vom 28.07.2020 (Akten­zei­chen 16 KLs 406 Js 59398/16 (85/19) hat die 16. Wirt­schafts­straf­kam­mer des Land­ge­richts das Haupt­ver­fah­ren eröff­net und die Ankla­ge der Staats­an­walt­schaft Braun­schweig wegen des Ver­dachts der Untreue im Zusam­men­hang mit der Ver­gü­tung meh­re­rer VW Betriebs­rats­mit­glie­der zugelassen.

Die Eröff­nung des Ver­fah­rens ist ent­spre­chend den Ankla­ge­vor­wür­fen erfolgt. Die Ankla­ge rich­tet sich gegen zwei ehe­ma­li­ge Vor­stands­mit­glie­der sowie einen ehe­ma­li­gen und einen aktu­el­len Per­so­nal­ma­na­ger der Volks­wa­gen AG wegen des Ver­dachts der gemein­schaft­li­chen Untreue bzw. Untreue im beson­ders schwe­ren Fall zum Nach­teil des Volkswagenkonzerns.

Die Ange­klag­ten sol­len mit­ver­ant­wort­lich für die Fest­le­gung der Gehäl­ter und Bonus­zah­lun­gen an die Betriebs­rats­mit­glie­der gewe­sen sein. Die Ankla­ge­schrift umfasst ins­ge­samt 29 mut­maß­li­che Untreu­estraf­ta­ten, wobei die Ange­klag­ten an die­sen in unter­schied­li­chem Umfang betei­ligt gewe­sen sein sol­len. Die Fest­le­gung der Ver­gü­tung und der Boni soll nach Ansicht der Staats­an­walt­schaft gegen die gesetz­li­chen Vor­ga­ben des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes ver­sto­ßen haben. Die Staats­an­walt­schaft geht davon aus, dass dem Volks­wa­gen­kon­zern durch die Zah­lung über­höh­ter Gehäl­ter und Boni an ins­ge­samt fünf Betriebs­rats­mit­glie­der in dem Zeit­raum von Mai 2011 bis Mai 2016 ein Gesamt­scha­den in Höhe von mehr als 5 Mio. Euro ent­stan­den sein dürfte.

Hin­sicht­lich des Inhalts der Ankla­ge­vor­wür­fe wird im Übri­gen auf die Pres­se­mit­tei­lung der Staats­an­walt­schaft Braun­schweig vom 12. Novem­ber 2019 Bezug genommen.

Nach Eröff­nung des Haupt­ver­fah­rens wird die Kam­mer in Abspra­che mit den Ver­fah­rens­be­tei­lig­ten die Ter­mi­ne zur Haupt­ver­hand­lung abstim­men. Über die ver­bind­li­che Fest­le­gung der Ter­mi­ne wird es eine Pres­se­mit­tei­lung geben.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://landgericht-braunschweig.niedersachsen.…