LG Braunschweig, Beschluss vom 28.07.2020, AZ 16 KLs 406 Js 59398/16 (85/19)

Pressemitteilung des Landgericht Braunschweig vom 28.07.2020

Eröffnung des Hauptverfahrens gegen vier VW-Manager/Vorstandsmitglieder wegen des Verdachts der Untreue

Das Landgericht eröffnet das Hauptverfahren gegen vier VW-Manager/Vorstandsmitglieder wegen des Untreueverdachts im Zusammenhang mit der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

Mit Beschluss vom 28.07.2020 (Aktenzeichen 16 KLs 406 Js 59398/16 (85/19) hat die 16. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit der Vergütung mehrerer VW Betriebsratsmitglieder zugelassen.

Die Eröffnung des Verfahrens ist entsprechend den Anklagevorwürfen erfolgt. Die Anklage richtet sich gegen zwei ehemalige Vorstandsmitglieder sowie einen ehemaligen und einen aktuellen Personalmanager der Volkswagen AG wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Untreue bzw. Untreue im besonders schweren Fall zum Nachteil des Volkswagenkonzerns.

Die Angeklagten sollen mitverantwortlich für die Festlegung der Gehälter und Bonuszahlungen an die Betriebsratsmitglieder gewesen sein. Die Anklageschrift umfasst insgesamt 29 mutmaßliche Untreuestraftaten, wobei die Angeklagten an diesen in unterschiedlichem Umfang beteiligt gewesen sein sollen. Die Festlegung der Vergütung und der Boni soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gegen die gesetzlichen Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes verstoßen haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass dem Volkswagenkonzern durch die Zahlung überhöhter Gehälter und Boni an insgesamt fünf Betriebsratsmitglieder in dem Zeitraum von Mai 2011 bis Mai 2016 ein Gesamtschaden in Höhe von mehr als 5 Mio. Euro entstanden sein dürfte.

Hinsichtlich des Inhalts der Anklagevorwürfe wird im Übrigen auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Braunschweig vom 12. November 2019 Bezug genommen.

Nach Eröffnung des Hauptverfahrens wird die Kammer in Absprache mit den Verfahrensbeteiligten die Termine zur Hauptverhandlung abstimmen. Über die verbindliche Festlegung der Termine wird es eine Pressemitteilung geben.

Weitere Informationen: https://landgericht-braunschweig.niedersachsen….