BGH, Beschluss vom 07.10.2025, AZ 3 StR 534/24
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, Nr. 182/2025, vom 07.10.2025
Freispruch im Zusammenhang mit ausländerfeindlichem Brandanschlag im Jahr 1991 in Saarlouis rechtskräftig
Urteil vom 7. Oktober 2025 – 3 StR 534/24
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Generalbundesanwalts gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz verworfen. Dieses hatte den Angeklagten vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord und zum versuchten Mord in 20 Fällen aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.
Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen äußerte der Angeklagte im September 1991 als Anführer der lokalen Skinhead-Szene gegenüber zwei Freunden, möglicherweise in Anknüpfung an Ausschreitungen gegen Asylsuchende und Ausländer in Ostdeutschland, dass in Saarlouis „auch sowas passieren“ müsse. Einer der beiden Freunde setzte in derselben Nacht die hölzerne Treppe des örtlichen Asylbewerberheims in Brand (vgl. dazu Pressemitteilung Nr. 12/2025 vom 23. Januar 2025). Ein Bewohner starb, die weiteren sich in dem Haus aufhaltenden Menschen konnten sich retten. Dass der Angeklagte bei seiner vorangehenden Äußerung zumindest billigend in Kauf nahm, dem Freund zu der Tat psychische Hilfe zu leisten, und dass er die wesentlichen Merkmale der Tat erkannte, hat das Oberlandesgericht nicht festgestellt. Es hat daher den Schluss gezogen, dass dem Angeklagten ein Gehilfenvorsatz in Bezug auf die begangene Haupttat gefehlt habe.
Die Überprüfung des Urteils durch den für Staatsschutzstrafsachen zuständigen 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs aufgrund der vom Generalbundesanwalt erhobenen Verfahrens- und Sachrüge hat keinen Rechtsfehler ergeben. Dies gilt insbesondere für die vom Tatgericht vorgenommene Beweiswürdigung, die aus revisionsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden ist. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Oberlandesgericht Koblenz – Urteil vom 9. Juli 2024 – 4 St 2 BJs 328/20
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