Einem alters­ge­recht ent­wi­ckel­tem acht­jäh­ri­gem Kind, das bereits seit sei­nem fünf­ten Lebens­jahr im Stra­ßen­ver­kehr Fahr­rad fährt, muss bewusst sein, dass eine län­ger andau­ern­de Vor­wärts­fahrt mit dem Fahr­rad, wäh­rend der Kopf rück­wärts­ge­wandt und damit das Blick­feld vom Fahr­weg abge­wandt ist, gefah­ren­träch­tig ist.

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