OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.01.2024, AZ 7 ORs 27/23

Ausgabe: 12/2023 – 01/2024

Kommt der Tatrichter zu dem vertretbaren Ergebnis, dass der Angeklagte einen selbstgebastelten „Judenstern“ mit der Aufschrift „Nicht geimpft“ nicht getragen hat, um den Holocaust zu verharmlosen, sondern um einen Vergleich zu ziehen zwischen den die Juden während des Nationalsozialismus treffenden Ausgrenzungs- und Restriktionsmaßnahmen und der angeblichen Situation von ungeimpften Personen während der Coronapandemie, ist dies revisionsrechtlich hinzunehmen, wenn sonstige Tatsachen fehlen, die zu anderen Deutungsmöglichkeiten drängen.

Weitere Informationen: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/docum…