, Beschluss vom 16.07.2019

Pressemitteilung des Landgerichts Düsseldorf:

Mit Urteil vom 16. Juli 2019 hat die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf (001 Ks 5/19) vier Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen zwischen drei und sechs Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts begaben sich die in Baden-Württemberg wohnenden Angeklagten nach Düsseldorf, wo sie in der Nacht zum 28. August 2018 mit dem später Geschädigten zur Beilegung von Streitigkeiten ein „Friedensgespräch“ führen wollten. Das Treffen fand in der Düsseldorfer Innenstadt an der Johanneskirche statt, eskalierte jedoch schon bald mit der Folge, dass die Angeklagten dem Geschädigten bis zur Steinstraße folgten, wo er an der Ecke zur Königsallee von dreien der Angeklagten schwer misshandelt und verletzt wurde. Das Verfahren hatte nicht zuletzt deshalb Aufsehen erregt, weil die Angeklagten, von denen einzelne früher Verbindungen zur Rocker-Szene gehabt hatten, in Baden-Württemberg Mitglieder einer freichristlichen Gemeinde waren, die von einem der Angeklagten geleitet wurde.

In der Hauptverhandlung konnte das Gericht unter anderem auf das Überwachungsvideo eines Schmuckgeschäftes zurückgreifen, auf dem die Misshandlungen des Geschädigten dokumentiert waren. Der Kammervorsitzende lobte in seiner mündlichen Urteilsbegründung ausdrücklich die Arbeit der Düsseldorfer Polizei. Diese habe das Tatgeschehen professionell und umfassend aufgeklärt und durch aufwändige Detailarbeit dafür gesorgt, dass sowohl die Vorgeschichte der Auseinandersetzung als auch das Geschehen nach der Tat festgestellt werden konnten. Einer der Angeklagten konnte daraufhin in Spanien festgenommen werden und wurde an die Bundesrepublik ausgeliefert.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es besteht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof.

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/16_07_2019_1/index.php