Pres­se­mit­tei­lung des LG Düs­sel­dorf vom 14.08.2020:

Am 20.08.2020, 10:00 Uhr, Raum E.116, beginnt die Haupt­ver­hand­lung der 1. gro­ßen Straf­kam­mer – Schwur­ge­richt, Az.: 001 Ks 2/20 — gegen den 47jährigen Ioan­nis P.

Das Land­ge­richt Wup­per­tal hat­te mit Urteil vom 13.11.2018 (Az.: 25 Ks 15/17) den Enkel des Unter­neh­mer­ehe­paa­res Spring­mann wegen Tot­schlags an sei­nem Groß­va­ter und wegen Mor­des an sei­ner Groß­mutter zu einer lebens­lan­gen Gesamt­frei­heits­stra­fe ver­ur­teilt und die beson­de­re Schwe­re der Schuld fest­ge­stellt. Die­ses Urteil ist rechts­kräf­tig, nach­dem der Bun­des­ge­richts­hofs die Revi­si­on des Enkels am 08.01.2020 ver­wor­fen hat (Az.: 3 StR 288/19). Den gemein­sam mit dem Enkel ange­klag­ten Ioan­nis P. hat­te das Land­ge­richt Wup­per­tal frei­ge­spro­chen. Die­sen Frei­spruch hat der Bun­des­ge­richts­hof mit Urteil vom 09.01.2020 (Az.: 3 StR 288/19) auf­ge­ho­ben und die Sache zur erneu­ten Ver­hand­lung an das Land­ge­richt Düs­sel­dorf ver­wie­sen. Die Haupt­ver­hand­lung vor dem Land­ge­richt Düs­sel­dorf (Az.: 001 Ks 2/20) beginnt am 20.08.2020, 10:00 Uhr, Raum E.116. Es sind zunächst 36 Haupt­ver­hand­lungs­ter­mi­ne bis zum 22.01.2021 angesetzt.

Die Staats­an­walt­schaft Wup­per­tal wirft mit ihrer Ankla­ge vom 06.11.2018 (Az.: 45 Js 23/17) dem Ange­klag­ten Ioan­nis P. vor, zusam­men mit dem rechts­kräf­tig ver­ur­teil­ten Enkel des Unter­neh­mer­ehe­paars am Sonn­tag, den 19.03.2018, gegen 16.30 Uhr, das Unter­neh­mer­ehe­paar getö­tet zu haben. Nach der Dar­stel­lung in der Ankla­ge­schrift sei es in dem Haus der Getö­te­ten zu einem Streit zwi­schen dem Enkel und sei­nem Groß­va­ter gekom­men, weil der Groß­va­ter mit dem Lebens­wan­del sei­nes Enkels unzu­frie­den gewe­sen sei. Der von sei­nem Groß­va­ter als Erbe ein­ge­setz­te Enkel habe sich sodann ent­schlos­sen, den Groß­va­ter zu töten, damit er ihn nicht ent­er­be. Der Enkel oder der Ange­klag­te Ioan­nis P., den der Enkel in das Haus ein­ge­las­sen habe, sol­len den Groß­va­ter in des­sen Schlaf­zim­mer mit einem har­ten Gegen­stand auf den Kopf geschla­gen und ihn anschlie­ßend erdros­selt haben. Einer oder bei­de sol­len dann in das Zim­mer der Groß­mutter gegan­gen sein, ihren Kopf auf den hin­ter ihr ste­hen­den Sekre­tär geschla­gen haben, um sie zu töten und um zu ver­hin­dern, dass sie sie als Täter erkennt. Dann sol­len sie das Wohn­zim­mer durch­wühlt haben, um einen Ein­bruch vor­zu­täu­schen. Als sie nach 20–30 Minu­ten merk­ten, dass die Groß­mutter noch leb­te, soll einer von bei­den sie erdros­selt haben.

Das Land­ge­richt Wup­per­tal hat in sei­nem Urteil vom 13.11.2018 fest­ge­stellt, dass der Enkel sei­ne Groß­el­tern getö­tet hat. Der Ange­klag­te Ioan­nis P. habe sich zwar zur Tat­zeit in dem Haus des Unter­neh­mer­ehe­paars auf­ge­hal­ten. Gleich­wohl konn­te das Land­ge­richt Wup­per­tal kei­ne Über­zeu­gung davon gewin­nen, dass der Ange­klag­te Ioan­nis P. an der Tötung der Ehe­leu­te betei­ligt war.

Der Bun­des­ge­richts­hof hat am 09.01.2020 die­sen Frei­spruch des Land­ge­richts Wup­per­tal wegen Män­geln in der Beweis­wür­di­gung aufgehoben.

Mit einer wei­te­ren – zunächst bei dem Amts­ge­richt Lever­ku­sen erho­be­nen – Ankla­ge wird dem Ange­klag­ten Joan­nis P vor­ge­wor­fen, am 29.04.2017 in Lever­ku­sen zwei halb­au­to­ma­ti­sche Kurz­waf­fen und jeweils 30 Patro­nen gekauft zu haben. Der Bun­des­ge­richts­hof hat die­ses Straf­ver­fah­ren mit dem nun vor dem Land­ge­richt Düs­sel­dorf zu ver­han­deln­den Ver­fah­ren verbunden.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weit…