Pressemitteilung des LG Düsseldorf vom 14.08.2020:

Am 20.08.2020, 10:00 Uhr, Raum E.116, beginnt die Hauptverhandlung der 1. großen Strafkammer – Schwurgericht, Az.: 001 Ks 2/20 – gegen den 47jährigen Ioannis P.

Das Landgericht Wuppertal hatte mit Urteil vom 13.11.2018 (Az.: 25 Ks 15/17) den Enkel des Unternehmerehepaares Springmann wegen Totschlags an seinem Großvater und wegen Mordes an seiner Großmutter zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Dieses Urteil ist rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshofs die Revision des Enkels am 08.01.2020 verworfen hat (Az.: 3 StR 288/19). Den gemeinsam mit dem Enkel angeklagten Ioannis P. hatte das Landgericht Wuppertal freigesprochen. Diesen Freispruch hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 09.01.2020 (Az.: 3 StR 288/19) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Düsseldorf verwiesen. Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf (Az.: 001 Ks 2/20) beginnt am 20.08.2020, 10:00 Uhr, Raum E.116. Es sind zunächst 36 Hauptverhandlungstermine bis zum 22.01.2021 angesetzt.

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal wirft mit ihrer Anklage vom 06.11.2018 (Az.: 45 Js 23/17) dem Angeklagten Ioannis P. vor, zusammen mit dem rechtskräftig verurteilten Enkel des Unternehmerehepaars am Sonntag, den 19.03.2018, gegen 16.30 Uhr, das Unternehmerehepaar getötet zu haben. Nach der Darstellung in der Anklageschrift sei es in dem Haus der Getöteten zu einem Streit zwischen dem Enkel und seinem Großvater gekommen, weil der Großvater mit dem Lebenswandel seines Enkels unzufrieden gewesen sei. Der von seinem Großvater als Erbe eingesetzte Enkel habe sich sodann entschlossen, den Großvater zu töten, damit er ihn nicht enterbe. Der Enkel oder der Angeklagte Ioannis P., den der Enkel in das Haus eingelassen habe, sollen den Großvater in dessen Schlafzimmer mit einem harten Gegenstand auf den Kopf geschlagen und ihn anschließend erdrosselt haben. Einer oder beide sollen dann in das Zimmer der Großmutter gegangen sein, ihren Kopf auf den hinter ihr stehenden Sekretär geschlagen haben, um sie zu töten und um zu verhindern, dass sie sie als Täter erkennt. Dann sollen sie das Wohnzimmer durchwühlt haben, um einen Einbruch vorzutäuschen. Als sie nach 20-30 Minuten merkten, dass die Großmutter noch lebte, soll einer von beiden sie erdrosselt haben.

Das Landgericht Wuppertal hat in seinem Urteil vom 13.11.2018 festgestellt, dass der Enkel seine Großeltern getötet hat. Der Angeklagte Ioannis P. habe sich zwar zur Tatzeit in dem Haus des Unternehmerehepaars aufgehalten. Gleichwohl konnte das Landgericht Wuppertal keine Überzeugung davon gewinnen, dass der Angeklagte Ioannis P. an der Tötung der Eheleute beteiligt war.

Der Bundesgerichtshof hat am 09.01.2020 diesen Freispruch des Landgerichts Wuppertal wegen Mängeln in der Beweiswürdigung aufgehoben.

Mit einer weiteren – zunächst bei dem Amtsgericht Leverkusen erhobenen – Anklage wird dem Angeklagten Joannis P vorgeworfen, am 29.04.2017 in Leverkusen zwei halbautomatische Kurzwaffen und jeweils 30 Patronen gekauft zu haben. Der Bundesgerichtshof hat dieses Strafverfahren mit dem nun vor dem Landgericht Düsseldorf zu verhandelnden Verfahren verbunden.

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