Mit Urteil vom 4. Dezember 2019 (001 Ks 15/19) hat die 1. große Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf den 32 Jahre alten Angeklagten Patrick H. wegen Mordes in Tateinheit mit Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz sowie wegen versuchter besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt. Zusätzlich hat das Gericht die Schwere der Schuld des Angeklagten festgestellt. Damit kann die lebenslange Freiheitsstrafe nicht vor Ablauf von 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

Aufgrund des Ergebnisses der an acht Tagen durchgeführten Hauptverhandlung hat das Gericht die Überzeugung gewonnen, dass der Angeklagte am Nachmittag des 01.01.2019 versucht hat, seine frühere 28 Jahre alte Freundin in seiner Wohnung in Meerbusch zu vergewaltigen. Mehrere Monate später, am 26.04.2019, lauerte der Angeklagte ihr dann in Neuss mit einem geladenen Revolver auf. Als die junge Frau vor ihm fliehen wollte, verfolgte er sie bis in einen Blumenladen, wo er sie durch vier Schüsse in den Kopf tötete. Im Anschluss sandte der Angeklagte der Mutter der jungen Frau, die er für die Trennung verantwortlich machte, eine Textnachricht. Darin hieß es, dass sie nun sehe, wie es sei, einen geliebten Menschen für immer zu verlieren. Anschließend legte sich der Angeklagte auf die Gleise einer nahegelegenen Bahnstrecke, wo er von einem Güterzug erfasst und schwer verletzt wurde.

Der Angeklagte stellte in der Hauptverhandlung beide ihm vorgeworfenen Taten in Abrede und hat behauptet, ihm unbekannte Männer, denen er Geld schuldete, hätten die junge Frau erschossen.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten aufgrund einer Vielzahl von Beweismitteln. In der Urteilsbegründung erteilte der Vorsitzende Richter den Ausflüchten des Angeklagten eine klare Absage und führte aus, dass allein der Angeklagte die Verantwortung für seine Tat trage.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

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