, Beschluss vom 19.07.2019

Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 19.07.2019

In dem Strafverfahren gegen die deutsche Staatsangehörige Derya Ö. (27) aus Bochum hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Staatsschutzsenat) die Anklage des Generalbundesanwalts vom 9. Mai 2019 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Aktenzeichen III-5 StS 2/19). Die Hauptverhandlung soll unter dem Vorsitz der Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Dr. Karina Puderbach-Dehne beginnen am

10. September 2019 um 11.00 Uhr

im Saal 2 des Prozessgebäudes

des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Zur Fortsetzung sind bislang weitere 11 Termine wie folgt vorgesehen:

24. September,

4., 11., 29. Oktober,

11., 18., 26. November,

2., 3., 10. und 17. Dezember 2019, jeweils um 10.30 Uhr.

Änderungen und weitere Termine bleiben vorbehalten.

Anklagevorwürfe

Der Angeklagten werden die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Kriegsverbrechen gegen das Eigentum und Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen: Sie soll im Februar 2014 nach Syrien gereist sein, um sich dem IS anzuschließen. Noch am Tag ihrer Einreise soll sie dazu einen IS-Kämpfer geheiratet haben, zu dem sie zuvor lediglich über das Internet Kontakt geknüpft hatte. Mit ihm und dem im Jahr 2015 geborenen gemeinsamen Kind soll sie in Syrien und im Irak in verschiedenen ihr vom IS zugewiesenen Wohnungen gelebt haben, deren Bewohner vor dem IS geflohen waren. Zeitweilig soll sie auch Zweitfrau eines höherrangigen IS-Mitglieds gewesen sein. Sie soll im Umgang mit Kriegswaffen ausgebildet worden sein und zeitweilig einen Sprengstoffgürtel getragen haben. Einen solchen Gürtel soll sie auch anderen deutschsprachigen Frauen zum Kauf angeboten haben. Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 22. Mai 2019.

Strafrahmen

Das Gesetz sieht sowohl für Kriegsverbrechen gegen Eigentum (§ 9 Abs. 1 VStGB) also auch für die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 StGB) Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren vor. Der Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz kann mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 5 Jahren geahndet werden (§ 22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKontrG).

Akkreditierungsverfahren

Pressevertreter werden gebeten, sich unter Vorlage einer Kopie ihres Presseausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung in der Zeit vom 28. August 2019, 12.00 Uhr, bis zum 3. September2019, 12.00 Uhr, bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf ausschließlich über das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach unter Angabe der Verfahrensbezeichnung im Betreff „Derya Ö.“ zu akkreditieren. Die maßgebliche E-Mail-Adresse lautet:

akkreditierung@olg-duesseldorf.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm

Akkreditieren sich mehr als 6 Fotoreporter und / oder mehr als 2 Kamerateams, bleibt vorbehalten, Ton-, Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal nur im Rahmen einer Pool-Lösung zu gestatten. Zur Vermeidung einer Pool-Lösung wird gebeten, für jede Sendergruppe nur ein Kamerateam anzumelden.

Anonymisierung und weitere Beschränkungen

Bei der Veröffentlichung von Bildaufnahmen des Anklagten und der Mitarbeiter des Gerichts (ausgenommen Richter und Vertreter des Generalbundesanwalts) im Gerichtssaal ist sicherzustellen, dass deren Gesichter durch geeignete Maßnahmen anonymisiert werden. Diese und die weiteren Beschränkungen, die sich aus der sitzungspolizeilichen Anordnung der Senatsvorsitzenden ergeben, sind zu beachten.

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/19_07_2019_/index.php