Pressemitteilung des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 29.06.2020:

Oberlandesgericht Düsseldorf: Rizin-Bombenbau in Köln: Urteil gegen die Ehefrau

Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Staatsschutzsenat) hat die deutsche Staatsangehörige Yasmin H. (44) am 26. Juni 2020 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt (Aktenzeichen III-6 StS 2/20). Gemeinsam mit ihrem Ehemann hatte die Angeklagte ab September 2017 einen jihadistisch motivierten Sprengstoffanschlag in Deutschland vorbereitet, bei dem das tödliche Gift Rizin über eine Splitterbombe verbreitet werden sollte, um „Andersgläubige“ zu töten.

Der Vorsitzende Richter Jan van Lessen verkündete das Urteil am 49. Hauptverhandlungstag. In dem Urteil ist auch berücksichtigt, dass die Angeklagte zuvor zweimal (letztlich vergeblich) ihrem Ehemann bei dem Unternehmen geholfen hatte, sich in Syrien der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ als Kämpfer anzuschließen. Der Senat hat die Angeklagte der vorsätzlichen Herstellung einer biologischen Waffe in Tateinheit mit Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in zwei Fällen schuldig gesprochen.

Die zur Verurteilung gelangten Taten sind durch eine Vielzahl von Beweismitteln belegt, insbesondere durch Asservate, die in den Wohnungen der Eheleute in Köln-Chorweiler sichergestellt wurden. Sie belegen, dass die Angeklagte und ihr Ehemann bei der Herstellung eines Sprengsatzes weit fortgeschritten waren und aus Rizinusbohnen, die sie im Internet bestellt hatten, bereits eine erhebliche Menge des Toxins Rizin hergestellt hatten. Auf ihren Mobiltelefonen wurden radikal-islamische Inhalte gefunden, die ihre Radikalisierung und den darauf gründenden Entschluss zur Begehung eines terroristischen Anschlags belegen. Durch den geplanten Anschlag hätte es mit hoher Wahrscheinlichkeit zahlreiche Todesopfer und Verletzte gegeben. Er konnte durch den Zugriff der Polizei am 12. Juni 2018 verhindert werden. Ergänzend wird auf die Pressemitteilungen vom 7. Mai 2019 und 27. März 2020 Bezug genommen.

Die Angeklagte hat gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.

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