Pres­se­mit­tei­lung des Ober­lan­des­ge­richt Düs­sel­dorf vom 29.06.2020:

Ober­lan­des­ge­richt Düs­sel­dorf: Rizin-Bom­ben­bau in Köln: Urteil gegen die Ehefrau 

Der 6. Straf­se­nat des Ober­lan­des­ge­richts Düs­sel­dorf (Staats­schutz­se­nat) hat die deut­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge Yas­min H. (44) am 26. Juni 2020 zu einer Gesamt­frei­heits­stra­fe von 8 Jah­ren ver­ur­teilt (Akten­zei­chen III‑6 StS 2/20). Gemein­sam mit ihrem Ehe­mann hat­te die Ange­klag­te ab Sep­tem­ber 2017 einen jiha­dis­tisch moti­vier­ten Spreng­stoff­an­schlag in Deutsch­land vor­be­rei­tet, bei dem das töd­li­che Gift Rizin über eine Split­ter­bom­be ver­brei­tet wer­den soll­te, um “Anders­gläu­bi­ge” zu töten.

Der Vor­sit­zen­de Rich­ter Jan van Les­sen ver­kün­de­te das Urteil am 49. Haupt­ver­hand­lungs­tag. In dem Urteil ist auch berück­sich­tigt, dass die Ange­klag­te zuvor zwei­mal (letzt­lich ver­geb­lich) ihrem Ehe­mann bei dem Unter­neh­men gehol­fen hat­te, sich in Syri­en der ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung “Isla­mi­scher Staat” als Kämp­fer anzu­schlie­ßen. Der Senat hat die Ange­klag­te der vor­sätz­li­chen Her­stel­lung einer bio­lo­gi­schen Waf­fe in Tat­ein­heit mit Vor­be­rei­tung einer schwe­ren staats­ge­fähr­den­den Gewalt­tat und der Bei­hil­fe zur Vor­be­rei­tung einer schwe­ren staats­ge­fähr­den­den Gewalt­tat in zwei Fäl­len schul­dig gesprochen.

Die zur Ver­ur­tei­lung gelang­ten Taten sind durch eine Viel­zahl von Beweis­mit­teln belegt, ins­be­son­de­re durch Asser­va­te, die in den Woh­nun­gen der Ehe­leu­te in Köln-Chor­wei­ler sicher­ge­stellt wur­den. Sie bele­gen, dass die Ange­klag­te und ihr Ehe­mann bei der Her­stel­lung eines Spreng­sat­zes weit fort­ge­schrit­ten waren und aus Rizi­nus­boh­nen, die sie im Inter­net bestellt hat­ten, bereits eine erheb­li­che Men­ge des Toxins Rizin her­ge­stellt hat­ten. Auf ihren Mobil­te­le­fo­nen wur­den radi­kal-isla­mi­sche Inhal­te gefun­den, die ihre Radi­ka­li­sie­rung und den dar­auf grün­den­den Ent­schluss zur Bege­hung eines ter­ro­ris­ti­schen Anschlags bele­gen. Durch den geplan­ten Anschlag hät­te es mit hoher Wahr­schein­lich­keit zahl­rei­che Todes­op­fer und Ver­letz­te gege­ben. Er konn­te durch den Zugriff der Poli­zei am 12. Juni 2018 ver­hin­dert wer­den. Ergän­zend wird auf die Pres­se­mit­tei­lun­gen vom 7. Mai 2019 und 27. März 2020 Bezug genommen.

Die Ange­klag­te hat gegen das Urteil Revi­si­on zum Bun­des­ge­richts­hof eingelegt.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weit…