OLG Hamm, Beschluss vom 26.07.2023, AZ 4 ORs 46/23

Ausgabe: 5-7/2023

Es werden nur solche Handlungen nicht vom Tatbestand des § 86a StGB erfasst, in denen das Kennzeichen offenkundig gerade zum Zweck der Kritik an der verbotenen Vereinigung oder der ihr zugrunde liegenden Ideologie eingesetzt wird. Allein die Berufsausübung macht eine Person nicht zu einer Person der Zeitgeschichte im Sinne des §23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG.

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2023/…