Wird nach­träg­lich eine so hohe Gesamt­frei­heits­stra­fe gebil­det, dass eine nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB bemes­se­ne, am Halb­stra­fen­zeit­punkt ori­en­tier­te Anord­nung des Vor­weg­voll­zugs zu einer Her­aus­nah­me des Ange­klag­ten aus dem Maß­re­gel­voll­zug füh­ren wür­de, kann von der Ent­schei­dung über einen Vor­weg­voll­zug abge­se­hen werden.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=80801&pos=2&anz=534