Bei einer Tat nach § 132 Alt. 1 StGB ist eine Bege­hung in Mit­tä­ter­schaft mög­lich; es han­delt sich nicht um ein „eigen­hän­di­ges Delikt“.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/recht…