BGH, Beschluss vom 01.03.2024, AZ 3 StR 354/23
Ausgabe: 02-04/2024
Die Gutschrift auf einem im Kontokorrent geführten Girokonto stellt einen Gegenstand dar, der Grundlage für die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen sein kann.
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