BGH, Beschluss vom 10.09.2025, AZ 3 StR 561/24

Ausgabe: 07 – 10/2025

Wer sein Opfer mit Nötigungsmitteln zu einer Geldzahlung bewegt, auf die zum Teil ein Anspruch besteht, begeht neben der Erpressung eine tateinheitliche Nötigung.

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