BGH, Beschluss vom 27.08.2025, AZ 3 StR 138/25
Ausgabe: 07 – 10/2025
Die Verteidigung hat keinen Anspruch auf Aushändigung eines amtlich verwahrten Beweisstücks, um unter dessen Nutzung mit dem Angeklagten unbeaufsichtigt eigene Ermittlungen durchzuführen.
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