BGH, Beschluss vom 04.08.2020, AZ 5 StR 251/20

Pressemitteilung des BGH, Nr. 103/2020, vom 04.08.2020:

Urteil im Leipziger „Taschenraub“-Verfahren rechtskräftig
Beschluss vom 23. Juli 2020 – 5 StR 251/20

Das Landgericht Leipzig hat den bei der Tatbegehung 17 Jahre alten Angeklagten wegen schweren Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit schwerem Raub zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Urteilsfeststellungen entschloss sich der Angeklagte Anfang 2019, hochbetagten Frauen überfallartig Hand- und Einkaufstaschen zu entwenden, um so an Bargeld zu gelangen. In Umsetzung dieses Tatplans entriss er zwei Passantinnen die Taschen mit einem solchen Ruck, dass die 86 und 88 Jahre alten Frauen stürzten und sich schwere Verletzungen (insbesondere Knochenbrüche und Prellungen) zuzogen. Eine der beiden Frauen musste aufgrund der Sturzverletzungen operiert werden. Sie überlebte die Operation nicht und verstarb so letztlich an den bei der Tat erlittenen Verletzungen. Der Angeklagte war sich der Gefahr seines Handelns für die Gesundheit der Opfer seiner Raubüberfälle bewusst; dies war ihm jedoch gleichgültig. Die tödliche Folge seines Tuns für eine der beiden Frauen hätte er erkennen können und müssen.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:
LG Leipzig – Urteil vom 13. Dezember 2019 – 2 KLs 852 Js 12039/19

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