BGH, Beschluss vom 10.11.2023, AZ 5 StR 376/23

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, Nr. 188/2023, vom 10.11.2023

Urteil wegen Doppelmordes in Elmshorn rechtskräftig

Beschluss vom 24. Oktober 2023 – 5 StR 376/23

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe verworfen. Dieses hat den Angeklagten am 28. März 2023 wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte am 9. Juli 2022 seine Ex-Freundin und deren Mitbewohnerin in deren gemeinsamer Wohnung in Elmshorn jeweils mit zahlreichen Messerstichen. Er handelte dabei heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen.

Die Überprüfung des Urteils des Landgerichts Itzehoe auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Seine Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:
Landgericht Itzehoe – Urteil vom 28. März 2023 – 6 Ks 315 Js 18952/22

Die maßgebliche Vorschrift aus dem StGB:

§ 211 StGB Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

Weitere Informationen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/recht…