BGH, Beschluss vom 22.07.2024, AZ 1 StR 258/24
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, Nr. 152/2024, vom 22.07.2024
Verurteilung wegen Mordes an zwei Mitarbeitern eines externen Dienstleisters im Mercedes-Benz-Werk Sindelfingen rechtskräftig
Beschluss vom 9. Juli 2024 – 1 StR 258/24
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes aus Heimtücke in zwei Fällen zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt sowie die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts zog der bei einem externen Dienstleister im Mercedes-Benz-Werk als Staplerfahrer angestellte Angeklagte am 11. Mai 2023 nach einem Streit mit seinen beiden Teamleitern plötzlich eine Schusswaffe. Aus einer Entfernung von 60 bis 120 Zentimetern feuerte der Angeklagte, bis das Magazin leer war, insgesamt acht Schüsse auf die Oberkörper der beiden Opfer. Einer der beiden Männer verstarb noch vor Ort, der andere später in einem Stuttgarter Krankenhaus.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat.
Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Vorinstanz:
Landgericht Stuttgart – Urteil vom 19. Dezember 2023 – 19 Ks 322 Js 54685/23
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