Weitere Informationen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Oberlandesgerichte&Art=en&Datum=2018&Seite=1&nr=23121&pos=18&anz=26
- Der Verband
- Pressemitteilungen
- Anwaltssuche
- Strafrecht/Gesetze
- Strafrecht von A bis Z
- Fachanwalt für Strafrecht
- Kooperationspartner
- Polizeiliche Kriminalstatistik
- Buchtipps
- Mitglied werden
- DSV Zertifizierungen
- Veranstaltungen (§ 15 FAO)
- Fachanwaltslehrgänge
- Kontakt & Impressum
Kontakt
Deutscher Strafverteidiger Verband e.V. (DSV)
Karl-Ulrich-Str. 3, 67547 Worms
Tel: 06241/93800-50
Fax: 06241/93800-58
Wir auf Facebook
Verweist das Hauptverhandlungsprotokoll hinsichtlich der Urteilsformel lediglich auf eine Anlage, weist es eine schwerwiegende Lücke auf; es ist deshalb — ungeachtet eines angebrachten Vermerks — als nicht fertig gestellt anzusehen.