Das Rechts­mit­tel der sofor­ti­gen Beschwer­de nach § 144 Abs. 2 S. 2 StPO i.V.m. § 142 Abs. 7 StPO ist auch in den Fäl­len statt­haft, in denen die erst­ma­li­ge Bestel­lung eines wei­te­ren Pflicht­ver­tei­di­gers (Siche­rungs­ver­tei­di­gers) abge­lehnt wurde.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2020/4…